Mietverwaltung

Als regionaler Mietverwalter bieten wir Ihnen auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche abgestimmte Lösungen. Von der "Basis"-Mietverwaltung bis hin zum "Sorglos-Paket". Optional bieten wir Ihnen aber auch darüber hinausgehende Gebäudedienstleistungen und Services z. B. im Bereich der Grünpflege, Räumungsdienst, Winterdienst etc. an... 

So bestimmen Sie selbst, ob Sie nur einen Teil Ihrer Arbeit als Vermieter "abgeben" oder sich gemütlich zurücklehnen und uns alles Weitere "managen" lassen!

Nachfolgend stellen wir Ihnen unsere Dienstleistungspakete und Zusatzoptionen vor - Wir freuen uns, von Ihnen zu hören! 

Vermieterservice "Basis"

 

  • Einmal jährlich Prüfung einer möglichen Mieterhöhung und Fertigung des schriftlichen Mieterhöhungsverlangens. Sollte die Prüfung der Erhöhung und ein ggf. sich hieraus ergebendes Mieterhöhungsverlangen gewünscht sein, so fordert der Auftraggeber den Auftragnehmer hierzu jährlich gesondert auf.
  • Beratung zur Miethöhe bei Neuvermietung
  • Soweit notwendig, Ablesung der Zählerstände am Jahresende und Organisation des hierzu benötigten Termins mit Ihren Mietern sowie Zwischenablesung bei Mieterwechsel (Über den Mieterwechsel muss der Auftraggeber den Auftragnehmer frühzeitig informieren).
  • Erstellung der Betriebskostenabrechnung (zur Heizkostenabrechnung siehe auch § 5 dieses Vertrages) und Übersendung an Ihre Mieter 
  • Prüfung der Anpassung der monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen und – nach Rücksprache mit dem Auftraggeber - entsprechendes schriftliches Verlangen an den Mieter
  • 1. und 2. Mahnung des Mieters bei ausbleibenden oder verspäteten Mietzahlungen (der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über ausbleibende Zahlungen)
  • Anstoß des gerichtlichen Mahnverfahrens sofern keine Reaktion auf 1. und 2. Mahnung (Gebühren und Kosten, die im gerichtlichen Mahnverfahren z. B. durch staatliche Stellen erhoben werden oder durch Hinzuziehung eines Rechtsbeistands entstehen, sind vom Auftraggeber zu tragen und sind nicht im mtl. Paketpreis enthalten.)
  • Erstellung des Kündigungsschreibens bei ausbleibender Mietzahlung oder beabsichtigter Eigennutzung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind und dies der Wunsch des Auftraggebers ist
  • Ihr Ansprechpartner für fachliche Fragen im Bereich der Vermietung (bis zu 90 Minuten im Jahr)

 


Vermieterservice-Paket "Plus"

 

  • Einmal jährlich Prüfung einer möglichen Mieterhöhung und Fertigung des schriftlichen Mieterhöhungsverlangens. Sollte die Prüfung der Erhöhung und ein ggf. sich hieraus ergebendes Mieterhöhungsverlangen gewünscht sein, so fordert der Auftraggeber den Auftragnehmer hierzu jährlich gesondert auf. 
  • Beratung zur Miethöhe bei Neuvermietung 
  • Soweit notwendig, Ablesung der Zählerstände am Jahresende und Organisation des hierzu benötigten Termins mit Ihren Mietern sowie Zwischenablesung bei Mieterwechsel (Über den Mieterwechsel muss der Auftraggeber den Auftragnehmer frühzeitig informieren). 
  • Erstellung der Betriebskostenabrechnung (zur Heizkostenabrechnung siehe auch § 5 dieses Vertrages) und Übersendung an Ihre Mieter 
  • Prüfung der Anpassung der monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen und – nach Rücksprache mit dem Auftraggeber - entsprechendes schriftliches Verlangen an den Mieter 
  • 1. und 2. Mahnung des Mieters bei ausbleibenden oder verspäteten Mietzahlungen (der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über ausbleibende Zahlungen) 
  • Anstoß des gerichtlichen Mahnverfahrens sofern keine Reaktion auf 1. und 2. Mahnung (Gebühren und Kosten, die im gerichtlichen Mahnverfahren z. B. durch staatliche Stellen erhoben werden oder durch Hinzuziehung eines Rechtsbeistands entstehen, sind vom Auftraggeber zu tragen und sind nicht im mtl. Paketpreis enthalten.) 
  • Erstellung des Kündigungsschreibens bei ausbleibender Mietzahlung oder beabsichtigter Eigennutzung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind und dies der Wunsch des Auftraggebers ist 
  • Ihr Ansprechpartner für fachliche Fragen im Bereich der Vermietung (2 Stunden im Jahr) 
  • Zur Verfügung stellen von bis zu 2 Mietverträgen je Mieteinheit/jährlich (auf Wunsch des Auftraggebers) 
  • Bis zu 2 Bonitätsprüfungen je Mieteinheit/jährlich (auf Wunsch des Auftraggebers) 
  • Wohnungsübergabeprotokoll/Wohnungsabnahmeprotokoll sowie Durchführung des entsprechenden Termins in der Wohnung unter Beisein des Mieters oder einer von dem Mieter beauftragten Person 

Vermieterservice "Sorglos"


  • Einmal jährlich Prüfung einer möglichen Mieterhöhung und Fertigung des schriftlichen Mieterhöhungsverlangens. Sollte die Prüfung der Erhöhung und ein ggf. sich hieraus ergebendes Mieterhöhungsverlangen gewünscht sein, so fordert der Auftraggeber den Auftragnehmer hierzu jährlich gesondert auf. 
  • Beratung zur Miethöhe bei Neuvermietung 
  • Soweit notwendig, Ablesung der Zählerstände am Jahresende und Organisation des hierzu benötigten Termins mit Ihren Mietern sowie Zwischenablesung bei Mieterwechsel (Über den Mieterwechsel muss der Auftraggeber den Auftragnehmer frühzeitig informieren). 
  • Erstellung der Betriebskostenabrechnung (zur Heizkostenabrechnung siehe auch § 5 dieses Vertrages) und Übersendung an Ihre Mieter 
  • Prüfung der Anpassung der monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen und – nach Rücksprache mit dem Auftraggeber - entsprechendes schriftliches Verlangen an den Mieter 
  • 1. und 2. Mahnung des Mieters bei ausbleibenden oder verspäteten Mietzahlungen (der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über ausbleibende Zahlungen) 
  • Anstoß des gerichtlichen Mahnverfahrens sofern keine Reaktion auf 1. und 2. Mahnung (Gebühren und Kosten, die im gerichtlichen Mahnverfahren z. B. durch staatliche Stellen erhoben werden oder durch Hinzuziehung eines Rechtsbeistands entstehen, sind vom Auftraggeber zu tragen und sind nicht im mtl. Paketpreis enthalten.) 
  • Erstellung des Kündigungsschreibens bei ausbleibender Mietzahlung oder beabsichtigter Eigennutzung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind und dies der Wunsch des Auftraggebers ist 
  • Ihr Ansprechpartner für fachliche Fragen im Bereich der Vermietung (120 Minuten im Jahr) 
  • Zur Verfügung stellen von bis zu 2 Mietverträgen je Mieteinheit/jährlich (auf Wunsch des Auftraggebers) 
  • Bis zu 2 Bonitätsprüfungen je Mieteinheit/jährlich (auf Wunsch des Auftraggebers) 
  • Wohnungsübergabeprotokoll/Wohnungsabnahmeprotokoll sowie Durchführung des entsprechenden Termins in der Wohnung unter Beisein des Mieters oder einer von dem Mieter beauftragten Person 
  • Mieterkommunikation (erster Ansprechpartner für Mieter und Vermieter bei Fragen zum Mietverhältnis) 
  • Unterstützung bei der Suche und Beauftragung von Handwerkern und Dienstleistern wie beispielsweise Hausmeisterservice, Grünpflege etc. 
  • Wahrnehmung von bis zu 2 Ortsterminen jährlich in Vertretung des Vermieters (z.B. Handwerkertermine, Termine mit Ver- und Entsorgern) 


Zusatzoption 2 (Gebäudedienstleistungen)

Sie möchten Ihre Zeit nicht mit der aufwändigen Pflege Ihres Mietobjektes verbringen? 

Wir bieten als zusätzliche Option 

  • Heckenschnitt / Grünpflege 
  • Reinigung des Bürgersteigs und der Hofflächen
  • Kleinreparaturen
  • Winterdienst etc. an.

 

All diese Leistungen können Sie gesondert bei uns buchen!

Sprechen Sie uns an, wir erstellen gerne ein individuelles Angebot. 



Zusatzoption 1 (Zahlungsverkehr)


Sofern Sie wünschen, dass wir auch den Zahlungsverkehr zwischen Ihnen den Mietern, Versorgern, Entsorgern, Handwerkern etc. abwickeln, so können wir auch dies gerne übernehmen. Voraussetzung wäre die Einrichtung eines gesonderten Mietkontos mit entsprechend auf uns lautender Vollmacht. So hätten Sie im „laufenden Geschäft“ keine zeitliche Belastung mehr durch Ihr Mietobjekt.

Zu diesem Service beraten wir Sie gerne – für die zusätzliche Zahlungseingangs- und Ausgangsüberwachung sowie Überweisungstätigkeiten berechnen wir ein monatliches Entgelt von zusätzlich  8,00 Euro inkl. 19 % MwSt je Wohn- bzw. Gewerbeeinheit. 

Hinzu kämen evtl. Kontoführungsgebühren für das Treuhandkonto bzw. die Kontoführungs- und weiteren Gebühren der Bank. Diese werden jedoch durch das jeweilige Kreditinstitut direkt mit Ihnen abgerechnet.